News:02.09.2005 Blades
Aus SDRV
Festlegung der DRV-Regelkommission zum Thema sichere Stollen
Problem
Der IRB hat mit dem Regelbuch 2005 die Beschreibung der benutzbaren und sicheren Stollen nur noch mit einem Verweis auf das IRB-Regularium 12 vermerkt. Dieses Regularium beschreibt aber nicht die Umsetzung der technischen Spezifika für Spieler und Schiedsrichter, sondern gibt vor allem technische Hinweise für die Hersteller.
Festlegung
Abgeleitet aus dem obersten Prinzip des Rugbyspiels, der Sicherheit der Spieler, und aus den technischen Detailausführungen des IRB-Regularium 12 legt der DRV zu der Frage der einzusetzenden Stollen verbindlich fest:
- Über die Sicherheit der Stollen entscheidet einzig und allein der jeweilige Schiedrichter auf Basis der im IRB-Regularium 12 in Skizze 1 festgelegten Abmessungen und Bestimmungen. Dabei ist der faktische Zustand der Stollen und die Form der Abnutzung älterer Stollen von besonderer Bedeutung für die Entscheidung des Schiedsrichters zur Spielerlaubnis im jeweiligen Spiel.
- Die Abmessungen im IRB-Regularium 12 sind als Min/Max jeweils verbindlich für alle runden Schraubstollen.
- Für Schraub- oder Wechselstollen in nicht runder Form aus Metall (z.B. "Blades") gilt folgendes: Sie müssen so gebaut sein, dass Sie durch ihre Form eine den runden Schraubstollen entsprechende Sicherheit gewährleistet ist und sie so kein höheres Risiko darstellen. Dies Oberfläche eines runden Schraubstollen beträgt nach Skizze 78 qmm. Eine gleich große oder größere Fläche wird als akzeptabel angesehen.
- Gegossene Kunststoffsohlen orientieren sich ebenfalls an den in Skizze 1 festgelegten Abmessungen und Bestimmungen.
Empfehlung
Die SDRV rät allen Spielern, die Bedingungen genau zu beachten und vor jedem Spiel selbstständig den Zustand der Stollen zu prüfen. Die Schiedsrichter sind angewiesen, keine Toleranz zu Lasten der Sicherheit der Spieler zuzulassen.
DRV-Regelkommission
02.09.05

