News:23.08.2011 DRJ-Regeln
Aus SDRV
Regelanpassungen im Schüler- und Jugendbereich
Achtung - In der Datei waren noch zwei Fehler. Sie wurden letzmalig am 26.08. korrigiert.
Im laufe der letzten Saison kamen einige Fragen und Anregungen zu dem Thema Schüler- und Jugendregeln bei der Regelkommission an. Die meisten der Fragen ließen sich entprechend dem Regelwerk beantworten, einige Anregungen wurden eingearbeitet (kursiv):
U8 / U10 / U12: - Spielkleidung: Kopfschutz ist nur dann zugelassen, wenn die Haare schulterlang oder länger sind.
Grund: Bei langhaarigen Kindern ist die Gefahr groß, dass diese an den Haaren gezogen werden. Die Änderung dient der Sicherheit der Spieler.
U8: Wiederantritt. Ein Spieler führt einen kurzen Antritt aus, und passt ihn unmittelbar zu einem Mitspieler. Beim Wiederantritt muss die gegnerische Mannschaft einen Abstand von mindestens 5 Metern zum Ballträger einhalten und darf erst anlaufen, wenn der Ball gepasst wurde.
Grund: Klarstellung, wann der Gegner anlaufen darf.
U10 / U12: 21 STRAFTRITT UND FREITRITT
Die gegnerische Mannschaft muss einen Abstand von mindestens 7 m einhalten. Von einem Straf- oder Freitritt ist kein Raumgewinn möglich.
Grund: Bisher ist das Ausführen der Strafftritte als Kick nach vorne (in die Gasse) erlaubt. Da aber in der U10 keine Gasse sondern ein kurzer Antritt durchgeführt wird, hat die gegnerische Mannschaft keine Möglichkeit "die Gasse" zu gewinnen. Der Vorteil, den die Mannschaft mit dem Straftritt erhält ist relativ groß (Raumgewinn + sicherer Ballbesitz). Mit der Änderung ist nach Ausführung des Straftritts nur noch Raumgewinn von einem Kick innerhalb der eigenen Verteidigungszone möglich.
U14 - Gasse: Eine Gasse wird von 2 bis 6 Spielern jeder Mannschaft gebildet, die sich in einfachen Reihen parallel und 5m entfernt zur Seitenauslinie aufstellen,
Grund: Bei der letzten Regeländerung wurde die Anzahl der Spieler erhöhr, die Gassenteilnehmer aber nicht korrigiert.
Die IRB-Variation für die U19 wurde ebenfalls angepasst.
Die geänderten Dokumente sind über
Schüler- und Jugendregeln,
U19-Variationen oder im
Gesamtregelwerk abrufbar.
Wir möchten an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass es im DRV ein einheitliches Regelwerk für den Schüler- und Jugendbereich gibt. "Eigenkreationen" einzelner Landesverbände sind nicht zulässig.
Die Änderungen gelten ab sofort.
SDRV 22.08.2011

